Es kommt häufig vor, dass Häuser den Eigentümer wechseln oder Neubauten bezogen werden, ohne dass dies beim G.V.U. gemeldet wird.
Zahlreiche Telefonate, Probleme bei der Abfuhr, unnötige Gebührenvorschreibungen und die damit verbundenen Folgekosten können für beide Seiten sehr unangenehm sein.
Mit folgender Vorgangsweise kann dies ganz einfach vermieden werden:
1. Tonnenänderungen
Jeden Änderungswunsch, wie z. B. eine größere Restmülltonne, zusätzliche Biotonne oder Windeltonne usw., beim G.V.U. melden!
2. Eigentümerwechsel
Bei Verkauf oder Kauf einer Liegenschaft ist es vorteilhaft, wenn beide Beteiligten diese Änderung dem G.V.U. melden. Damit vermeidet man, dass sich einer auf den anderen verlässt und dadurch unnötige Probleme entstehen.
3. Neubauten
Spätestens beim Bezug oder der Benutzung des Objektes ersuchen wir Sie, dies dem G.V.U. zu melden. Der Gemeindeverband liefert Ihnen in Folge die gewünschten Tonnen. Einer geregelten Abfuhr steht somit nichts mehr im Wege.
Durch die richtige Vorgangsweise helfen Sie mit, Ihre Angelegenheiten rasch und unbürokratisch zu erledigen. Außerdem ersparen Sie sich unnötige Kosten und Ärger.
Ihre Ansprechpartnerinnen beim G.V.U. sind: Helene Ruppert, Sabine Kraus und Monika Mach, diese sind erreichbar unter Tel. 02574/8954 bzw. e-mail: office@gvu-gf.at!