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Sperrmüll

Restmüll ist kein Sperrmüll!


Wichtig: Auf die Größe und das Gewicht kommt es an!



Das NÖ Abfallwirtschaftgesetz definiert Sperrmüll als "nicht gefährliche Siedlungsabfälle, die wegen ihrer äußeren Beschaffenheit (Größe oder Masse) nicht durch ein ortsübliches Müllerfassungssystem erfasst werden können (z. B. Möbel, Öfen, Fahrräder, Vorhangkarnischen, große Gartenwerkzeuge, großes Kinderspielzeug, Reisekoffer)".

Abfälle, die in einen Müllsack passen, zählen daher nicht zu Sperrmüll. Diese sind Restmüll und werden weder bei der Sperrmüllsammlung noch am Altstoffsammelzentrum übernommen.

Wohin mit dem Restmüll?
Der Gemeindeverband für Aufgaben des Umweltschutzes im Bezirk Gänserndorf bietet als Sammelhilfe unter anderem auch 60-Liter-Restmüllsäcke an. Seit 1. April kostet ein solcher Sack nur mehr 5 Euro.

Die G.V.U.-Restmüllsäcke stellt man bei der Restmüllentleerung neben die Mülltonne. Diese werden dann mit den Tonnen gemeinsam abgeholt. Bestellt werden können die Restmüllsäcke beim G.V.U. Bezirk Gänserndorf.

ASZ-Berechtigungskarte
Bei der Abgabe am Altstoffsammelzentrum bitte immer Ihre Berechtigungskarte vorweisen. Bei Bedarf kann diese telefonisch beim G.V.U. angefordert werden.