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Richtige Altholzsammlung im ASZ

Da es in den Altholz-Containern auf den Altstoffsammelzentren (ASZ) immer wieder zu Fehlwürfen kommt, bitten wir Sie, bei der Vorsortierung vor der Fahrt ins ASZ folgende Punkte zu beachten.

In den Altholz-Containern darf rohes, beschichtetes und behandeltes (z.B. lackiertes) Holz entsorgt werden, wie zum Beispiel:
• Bauholz (Bretter, Staffeln, usw.),
• Brennholz,
• Paletten und Steigen aus Holz,
• Türen, Türstöcke und -zargen aus Holz,
• Möbel aus Holz,
• Holzfaser- und Spanplatten,
• Fenster aus Holz.

Kleine Beschläge dürfen dran bleiben. Bei massiven Beschlägen bitte das Altholz zum Sperrmüll geben.

Kein Altholz ist jedenfalls Brandholz. Auch große Holztrommeln (Kabeltrommeln) gehören – wie das Brandholz – zum Sperrmüll und nicht zum Altholz.

Ebenfalls kein Altholz sind Holz im Stoffverbund (Sofa, bezogener Sessel), Fenster mit Glas, vermorschtes Holz, Heraklith (alles Sperrmüll) sowie Bauschutt und Baumstämme (bis zu 30 cm Durchmesser zum Baumschnitt).

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