Neue Regelung: IBAN-Namensabgleich ab Oktober 2025
Ab dem 9. Oktober 2025 ist im gesamten Euroraum eine neue gesetzliche Regelung in Kraft getreten: der IBAN-Namensabgleich. Ziel dieser Maßnahme ist es, Überweisungen sicherer zu machen und Betrugsfälle sowie Fehlüberweisungen zu reduzieren.
Was ändert sich?
Bei jeder SEPA-Überweisung wird künftig automatisch geprüft, ob der eingegebene Empfängername mit dem tatsächlichen Kontoinhaber übereinstimmt. Stimmt der Name nicht oder nur teilweise, erhält der Absender eine entsprechende Rückmeldung – und kann dann entscheiden, ob die Zahlung trotzdem ausgeführt werden soll.
Wichtig für Ihre Überweisungen an uns:
Damit Ihre Zahlungen korrekt und ohne Verzögerung bei uns ankommen, achten Sie bitte ab sofort auf die korrekte Schreibweise unseres Namens:
Unsere Kontodaten für die Überweisung lauten:
Name: G.V.U. Bezirk Gaenserndorf
IBAN: AT47 4300 0360 3131 0000
Bank: Volksbank Wien AG (VBOEATWWXXX)
Bitte übernehmen Sie diesen Namen exakt in Ihre Überweisungen – insbesondere bei Vorlagen oder Daueraufträgen, um Rückmeldungen oder Zahlungsabbrüche durch die neue Namensprüfung zu vermeiden.
Was passiert bei Abweichungen?
Name stimmt überein: Die Überweisung wird problemlos ausgeführt.
Name weicht leicht ab: Sie erhalten eine Warnung, können die Zahlung aber meist noch freigeben.
Name stimmt nicht: Die Bank warnt Sie deutlich – es ist dann Ihr Risiko, ob Sie die Überweisung trotzdem abschicken.
Keine zusätzlichen Kosten
Der IBAN-Namensabgleich ist kostenlos und wird automatisch durch die Bank durchgeführt.
Für Fragen zur neuen Regelung oder zu Zahlungen an G.V.U. Bezirk Gänserndorf stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.