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Keine Mülltonnen am Straßenrand

Tonnen und Gelbe Säcke nur am Tag der Abfuhr auf öffentlichen Grund stellen

Ist denn heute schon Müllabfuhr? Nein! Trotzdem stehen Mülltonnen und Gelbe Säcke am Gehsteig und am Straßenrand – oft tagelang, bis dann die Müllabfuhr endlich kommt. Leider ist es auch immer öfter der Fall, dass Tonnen das ganze Jahr über auf öffentlichem Grund stehen bleiben.

Gefahren
Dies beeinträchtigt nicht nur das Ortsbild, sondern bringt auch unnötige Gefahren mit sich. Mülltonnen oder Gelbe Säcke, die auf dem Gehsteig stehen, veranlassen Fußgänger, auf die Straße auszuweichen. Vor allem bei Kindern kann dies zu gefährlichen Situationen führen.
Stehen die Tonnen auf der Straße, können sie Verkehrsteilnehmer gefährden. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass Nachbarn oder vorbeigehende Passanten ihren Müll in den Tonnen entsorgen. Bei Einwürfen von falschen Fraktionen kann dies dazu führen, dass die Tonnen nicht entleert werden.
Des Weiteren ist laut Straßenverkehrsordnung für die widmungsfremde Verwendung des Gehsteiges eine Bewilligung erforderlich. Ohne diese ist das Abstellen von Mülltonnen im Gehsteigbereich außer an Entleerungstagen verboten.
Daher sollten die Mülltonnen und Gelben Säcke nur für die Abfuhrbereitstellung am Tag der Abfuhr ab 6 Uhr Früh am Gehsteig bzw. Straßenrand abgestellt werden.
Nach der Abfuhr müssen die Mülltonnen umgehend wieder zurück auf das Grundstück gebracht werden.

Abfuhrplan und Erinnerungsservice
Im Abfuhrplan sind alle Entleerungen der Mülltonnen und Gelben Säcke angeführt. Dieser wird jedem Haushalt mit den G.V.U.-Nachrichten Ende des Jahres zugestellt. Der Abfuhrplan kann auch auf der G.V.U.-Homepage unter Abholtermine heruntergeladen werden.
Auf dieser Homepage können Sie sich auch für das kostenlose SMS-Erinnerungsservice anmelden. Somit erhalten Sie am Tag vor der Abholung via SMS auf Ihr Handy eine Erinnerung an die Abholtermine für Restmüll, Altpapier und Gelber Sack.

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