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Hohe Strafen für Umweltverschmutzer

Bauschuttablagerungen im Wald, Säcke mit Restmüll auf der Wiese, Autoreifen am Bahndamm, Sperrmüll am Wegesrand – illegale Müllablagerungen sind leider keine Seltenheit und kommen zum Teil in großen Mengen vor.

Oft befinden sich darunter auch gefährliche Abfälle wie Problemstoffe, Elektrogeräte, Gerätebatterien usw., die eine große Gefahr für die Umwelt darstellen.

Solche illegalen Müllablagerungen müssen von den Mitarbeitern des G.V.U. Bezirk Gänserndorf oder den Mitarbeitern der jeweiligen Gemeinde eingesammelt und entsorgt werden.

Wird ein Verursacher ausgeforscht, muss er nicht nur diese Arbeits- und Entsorgungskosten bezahlen, sondern auch eine Geldstrafe, die von der Bezirkshauptmannschaft ausgestellt wird.

Hohe Geldstrafen
Dabei gibt es unterschiedliche Höchststrafen. Wird nach dem NÖ Abfallwirtschafts-Gesetz gestraft, betragen die Höchststrafen bis zu 2.200 Euro. Bei erschwerenden Umständen, wie z.B. bei Wiederholungstätern, kann die Höchststrafe bis zu 21.800 Euro ausmachen.

Findet die illegale Müllablagerung in der freien Natur z.B. in einem Wald statt, kommt das NÖ Naturschutz-Gesetz zum Tragen. Hier liegt das Strafhöchstmaß bei 14.500 Euro.

Beobachtungen melden
Wenn Sie jemand beobachten, der Müll in der Natur ablädt, schreiben Sie sich bitte die Kennzeichennummer auf und melden Sie Ihre Beobachtungen sofort bei der nächsten Polizeidienststelle.

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