Der Gemeindeverband für Aufgaben des Umweltschutzes im Bezirk Gänserndorf übernimmt für mittlerweile 25 Mitgliedsgemeinden die Durchführung der Aufgaben im Bereich der Luftreinhaltung.
Mag. Malgorzata Chitta von der Abteilung Luftreinhaltung des G.V.U. ist unter anderem für die Evidenzhaltung von Daten und Terminen sowie die Erfassung und Auswertung von Prüfberichten im Rahmen der Heizungsüberprüfungen nach § 32 der NÖ Bauordnung zuständig.
Herbst ist idealer Zeitpunkt
Im Spätsommer – noch vor Beginn der Heizsaison – ist der ideale Zeitpunkt für eine Wartung der Heizungsanlage, bei der auch gleich die Heizungsüberprüfung nach § 32 der NÖ Bauordnung durchgeführt werden kann. Ein regelmäßiges Service dient nicht nur der Werterhaltung der Heizungsanlage, sondern spart auch Geld, da bei einer optimalen Einstellung des Brenners der Verbrauch verringert werden kann.
Zu einer Heizungsüberprüfung nach § 32 der NÖ Bauordnung ist jeder Heizungsbetreiber verpflichtet. Zentralheizungsanlagen mit Heizkesseln von 6 – 50 kW sind alle drei Jahre zu überprüfen. Bei Heizkesseln über 50 kW gibt es einen jährlichen Prüfungsturnus.
Anlagendatenbank Niederösterreich
Seit dem 1. Juli 2022 werden in der neuen Anlagendatenbank Niederösterreich alle Heizungsanlagen und Klimaanlagen elektronisch erfasst. Damit wurden die bestehenden Papier-Formulare auf elektronische Online-Anwendungen umgestellt. Abgasmessungen gem. § 32 NÖ Bauordnung werden einheitlich über das Online-Portal erfasst. Dies bedeutet, dass Heizanlagenüberprüfungen seit dem 1. Juli 2022 durch den Prüfer in der NÖ Anlagendatenbank erfasst werden.
Jede Anlage erhält einen QR-Code mit einer Anlagen-Nummer. Die Eintragung der Anlagen erfolgt durch befugte Fachleute (Rauchfangkehrer, Installateure, Servicetechniker) im Zuge
- der Errichtung bzw. dem Tausch von Anlagen,
- der periodischen Überprüfung
- der feuerpolizeilichen Beschau nach dem Feuerwehrgesetz und
- der Überprüfungs- und Kehrverpflichtung.
Für folgende Gemeinden übernimmt der G.V.U. Bezirk Gänserndorf die Durchführung der Aufgaben im Bereich der Luftreinhaltung:
- Aderklaa
- Andlersdorf
- Auersthal
- Bad-Pirawarth (Kollnbrunn)
- Deutsch-Wagram
- Drösing (Waltersdorf)
- Dürnkrut (Waidendorf)
- Eckartsau (Kopfstetten,Pframa, Wagram/Donau, Witzelsdorf)
- Engelhartstetten (Loimersdorf, Stopfenreuth, Groißenbrunn, Markthof, Schlosshof)
- Glinzendorf
- Groß-Enzersdorf (Franzensdorf, Mühlleiten, Neu-Oberhausen, Oberhausen, Probstdorf, Rutzendorf, Schönau/Donau, Wittau)
- Hohenruppersdorf
- Jedenspeigen (Sierndorf)
- Lassee (Schönfeld)
- Mannsdorf a.d. Donau
- Marchegg
- Matzen (Raggendorf, Klein-Harras)
- Obersiebenbrunn
- Orth a.d. Donau
- Parbasdorf
- Ringelsdorf-Niederabsdorf
- Schönkirchen-Reyersdorf
- Spannberg
- Strasshof a.d. Nordbahn
Sulz im Weinviertel (Erdpreß, Nexing, Niedersulz, Obersulz)
- Untersiebenbrunn
Markgrafneusiedl ab 1.1.2025
Großhofen ab 1.1.2025