Elektronische Zustellung der G.V.U.-Vorschreibung
Mit 1.1.2020 trat das Recht auf elektronischen Postverkehr mit Behörden in Kraft. Im Sinne des Umweltschutzes und der Abfallvermeidung bietet auch der G.V.U. Bezirk Gänserndorf seit Anfang des Jahres an, die Vorschreibungen auf dem elektronischen Postweg zu verschicken.
Wer dieses Service in Anspruch nehmen möchte, hat zwei Möglichkeiten:
Die E-Zustellung
Personen, die bei einem behördlichen Zustelldienst registriert sind, erhalten die Sendung in ihr elektronisches Postfach zugestellt z.B. „Mein Postkorb“ von www.oesterreich.gv.at, die APP „Digitales Amt“ oder das Unternehmensserviceportal www.usp.gv.at. Die Nachrichten stehen 70 Tage zur Abholung zur Verfügung.
Hat man sich für die elektronische Zustellung einmal registriert, erhält man automatisch die Vorschreibungen aller Behörden, die dieses Service anbieten.
Registered Mail
Der Empfänger erhält ein E-Mail mit einem Link auf das beim Zustellserver abgelegte Dokument (z.B. „BriefButtler“). Wird die Rechnung innerhalb eines definierten Zeitraumes nicht abgeholt, dann wird sie automatisch ausgedruckt und per Post versendet.
Wenn Sie sich auf unserer Webseite unter www.umweltverbaende.at/gaenserndorf unter der Rubrik „Bürgerservice“, Unterrubrik „Formulare“ unter der „Dualen Postzustellung“ anmelden, erhalten Sie ausschließlich die Vorschreibungen des G.V.U. Bezirk Gänserndorf in elektronischer Form.