Einweg-Pfandsystem startet mit 1. Jänner 2025
Mit 1. Jänner 2025 wird in Österreich das Einweg-Pfandsystem eingeführt. Das Pfandsystem gilt für alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff und Alu-Dosen zwischen 0,1 bis drei Litern. Diese sind durch ein spezielles österreichisches Pfandlogo gekennzeichnet. Das Pfand pro Verpackung beträgt 25 Cent, die beim Kauf eingehoben werden.
Ausnahmen vom Pfand gibt es für Milch und Milchgetränke sowie für Getränkeverbundkartons, Getränkeflaschen für Beikost und flüssige Lebensmittel, die für besondere medizinische Zwecke bestimmt sind, sowie für Sirupe.
Rückgabe bei Verkaufsstellen
Einwegpfand-Verpackungen werden an allen Verkaufsstellen zurückgenommen, an denen sie ausgegeben wurden. Dazu zählen Supermärkte genauso wie Imbissstände, Bäckereien usw. Dabei gelten spezielle Bedingungen für kleine Geschäfte: Sie müssen nur Flaschen und Getränke in verkaufsüblicher Menge annehmen bzw. nur Produkte, die sie auch tatsächlich verkaufen.
Nicht zerdrücken!
Voraussetzung für die Retournierung des Pfandes ist, dass das österreichische Pfandlogo und der Barcode deutlich erkennbar sind. Die Verpackung muss leer, unzerdrückt und das Etikett vollständig vorhanden sein.
Hochwertiges Recycling
Kunststoff und Aluminium sind wichtige Wertstoffe: Mit dem Pfandsystem wird qualitativ hochwertiges Recycling von Verpackungen ermöglicht, damit das recycelte Material für neue Kunststoff-Flaschen und Aluminiumdosen eingesetzt werden kann. Außerdem soll dadurch das achtlose Wegwerfen von Einweggetränke-Verpackungen („Littering“) in der Umwelt vermieden werden.
Verkaufsstart
Ab 1.1.2025 dürfen Produkte mit Pfandlogo verkauft werden. Der Pfandkreislauf ist vorher nicht aufgebaut und Produkte mit Pfandlogo dürfen davor nicht in den Verkehr gebracht werden. Getränke ohne Pfandlogo dürfen noch bis 31.3.2025 produziert bzw. abgefüllt und bis 31.12.2025 verkauft werden.