Gipsplatten richtig entsorgen – neuer Pilotversuch im WSZ 1 Reyersdorf
Seit 1. Jänner 2026 dürfen Gipsplatten laut Verordnung nicht mehr auf Deponien abgelagert werden. Daher dürfen sie auch nicht in den Inertstoffsammlungen an den Altstoffsammelzentren der Gemeinden gesammelt werden. Der Grund dafür: Gips ist ein wertvoller Rohstoff, der recycelt und wieder für die Herstellung neuer Gipsprodukte verwendet werden kann.
Damit Sie Ihre Gipsplatten in Kleinmengen auch weiterhin einfach entsorgen können, startet der G.V.U. mit 1. Juli 2026 einen Pilotversuch im Wertstoffzentrum 1 Reyersdorf.
Warum Gipsplatten getrennt sammeln?
Damit aus alten Gipsplatten wieder neue Gipsprodukte entstehen können, muss das Material möglichst sauber gesammelt werden. Reine Gipsplatten sowie viele im Trockenbau übliche Gipsprodukte können problemlos recycelt werden. Dazu zählen beispielsweise Standard-Gipsplatten, Feuerschutzplatten, imprägnierte Platten oder Gipsfaserplatten.
Worauf ist bei der Anlieferung zu achten?
Nicht alle Baustoffe mit Gipsanteilen sind für das Recycling geeignet. Materialien wie Dämmstoffe, zementgebundene Bauplatten, Ziegel, Porenbeton, Kalksandsteine oder asbesthaltige Baustoffe dürfen keinesfalls gemeinsam mit den Gipsplatten angeliefert werden. Bereits geringe Verunreinigungen können dazu führen, dass das Material nicht mehr recycelt werden kann.
Wir ersuchen daher die Gipsabfälle möglichst sortenrein zu sammeln und Fremdstoffe bereits bei der Demontage zu entfernen. Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Recycling und zur Schonung wertvoller Ressourcen.
So funktioniert die Übernahme
Der Pilotversuch läuft voraussichtlich bis Herbst 2026. Übernommen werden Kleinmengen in Form von Kübeln bzw. Mörteltrögen zu den Übernahmezeiten für kostenpflichtige Abfälle (Freitag von 15:00 – 18:00 Uhr und jeden 1. Samstag im Monat von 8:00 – 12:00 Uhr – außer feiertags).
- ein Kübel (max. 12 l): 1 Euro
- ein Mörteltrog (max. 90 l): 2 Euro
Die Zahlung erfolgt nicht in bar vor Ort, sondern wird gemeinsam mit der nächsten Vorschreibung verrechnet.
Mit dem Pilotversuch möchte der G.V.U. Erfahrungen hinsichtlich Mengen, Qualität und organisatorischer Abwicklung sammeln. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für die Entscheidung, ob diese Sammlung künftig dauerhaft angeboten werden kann. Bitte bachten Sie: der Zutritt zum WSZ 1 Reyersdorf ist ausschließlich mit der elektronischen Berechtigungskarte des G.V.U. möglich.
Was darf hinein?
- Gipsplatten (jeder Typ)
- Gipsfaserplatten
- Gipskartonplatten
- Akustikplatten aus Gips usw.
Was darf nicht hinein?
- Zementbauplatten
- Asbest
- Dämmstoffe
- Zementputze
- Porenbeton
- Ziegel
- Mineralfaserplatten usw.
Gemeinsam sorgen wir dafür, dass aus alten Gipsplatten neue Rohstoffe werden und wertvolle Ressourcen im Kreislauf bleiben.