Riesige Plastikinseln im Meer, Mikroplastik im Abwasser, Verbot von Einwegplastik. Täglich werden wir mit der Problematik rund um Kunststoffe konfrontiert. Doch sind sogenannte Bio-Kunststoffe eine ökologisch sinnvolle Alternative zum herkömmlichen Kunststoff?
Zunächst muss man zwischen den verschiedenen Bio-Kunststoffen unterscheiden. Denn Bio bedeutet nicht, dass der Kunststoff ausschließlich aus nachwachsenden Rohstoffen produziert wurde und wenn doch, bedeutet dies allerdings auch nicht, dass er immer biologisch abbaubar ist.
Varianten von Bio-Kunststoffen:
biobasierte Kunststoffe: Ihre Basis besteht aus nachwachsenden Rohstoffen. Sie können biologisch abbaubar sein, aber es gibt auch
biologisch nicht abbaubare biobasierte Kunststoffe.
Bio-Kunststoffe auf Basis fossiler Rohstoffe oder einer Kombination aus beiden Rohstoffen. Sie müssen nach der Norm EN 13432 biologisch abbaubar sein.
Für biobasierte Kunststoffe wird neben Mais, Erdäpfeln und Weizen auch Zuckerrohr verwendet. Das Zuckerrohr stammt hauptsächlich aus Brasilien, wo es in Monokulturen und unter dem Einsatz von Pestiziden - die oft in Europa gar nicht zugelassen sind - angebaut wird. Seit 2018 ist in Brasilien auch der Anbau von gentechnisch verändertem Zuckerrohr zugelassen.
Auch Mais und Erdäpfel stammen von stark industrialisierter Landwirtschaft, was u.a. Nachteile für Boden, die Tierwelt und Gewässer mit sich bringt. Dies bedeutet, dass biobasierte Kunststoffe nicht umweltfreundlicher sein müssen als Kunststoffe auf Erdölbasis.
Biologisch abbaubar oder kompostierbar
Dann muss man noch zwischen biologisch abbaubaren und kompostierbaren Bio-Kunststoffen unterscheiden. Das europaweite Gütesiegel EN 13432 bescheinigt, ob ein Produkt biologisch abbaubar bzw. kompostierbar ist.
Biologisch abbaubar bedeutet, dass ein Material durch Mikroorganismen mit bzw. ohne Sauerstoffzufuhr biologisch abgebaut werden kann. Dabei entsteht je nach Umweltbedingungen Kohlendioxid, Wasser, Methan, Biomasse und Mineralsalze. Es werden allerdings keine humusbildende Stoffe, also nährstoffhaltiger Kompost, erzeugt. Da die Behandlungszeiten in den Kompostieranlagen meist kürzer sind, als die Bio-Kunststoffe zum Abbauen benötigen, bleiben die biologisch abbaubaren Materialien oft als Fremdstoffe zurück. Daher sind biologisch abbaubare Kunststoffe für die Biotonne und den Komposthaufen im Garten ungeeignet und müssen über den Restmüll entsorgt werden.
Als kompostierbar gilt ein Bio-Kunststoff, wenn er laut EN 13432 innerhalb von sechs Monaten zu 90 Prozent abgebaut ist. Es entsteht wieder nährstoffreicher Kompost. Diese Bio-Kunststoff-Behältnisse sind entweder mit dem "Keimling" oder mit dem "OK compost-Zeichen" versehen.
Labels informieren über Kompostierbarkeit
Um als Konsument einen Überblick über die verschiedensten Bio-Kunststoffe und deren richtige Entsorgung zu erhalten, gibt es Labels zur Kompostierbarkeit von Bio-Kunststoffen (siehe Abbildung unten).
Der Einsatz von Bio-Kunststoffen ist somit nicht uneingeschränkt ökologisch vertretbar. Vor allem Einwegprodukte, auch wenn sie kompostierbar sind, sollten am besten vermieden werden. Am sinnvollsten sind langlebige Produkte oder eine Mehrfachnutzung. Zum Beispiel man verwendet das EN 13432 zertifizierte Obstsackerl aus dem Supermarkt nicht nur für den Heimtransport der Lebensmittel, sondern auch für die Aufbewahrung (da sie darin länger frisch bleiben) und schließlich als Sammelsackerl für die Bioabfälle und für die Entsorgung in der Biotonne.
Werden Produkte ausschließlich als "biologisch abbaubar" bezeichnet und haben kein Label wie den "Keimling" oder das "OK compost-Zeichen" aufgedruckt, müssen sie über den Restmüll entsorgt werden.
Quellen:
VABÖ-Blatt 2021/1
Plastikatlas 2019 - Heinrich Böll Stiftung
Factsheet Bio-Kunststoffe, NÖ Energie- und Umweltagentur GmbH