Leider kommt es immer wieder vor, dass Leute ihren Abfall einfach in der Natur entsorgen. Diese illegalen Müllablagerungen sind nicht nur eine enorme Verschmutzung der Umwelt, sondern die Verursacher müssen auch mit einer Anzeige und hohen Geldstrafen rechnen.
Bauschutt, diverser Restmüll, Elektrogeräte, Einrichtungsgegenstände, Problemstoffe, Sperrmüll, Gerätebatterien und vieles mehr werden oft in großen Mengen im Wald und am Wegesrand abgeladen - wie man auf den Fotos sieht. Manchmal in Mengen, die einen ganzen LKW füllen. Dies kann - gerade wenn gefährliche Abfälle dabei sind - zu großen Schäden für die Umwelt führen.
Solche illegalen Müllablagerungen müssen von den Mitarbeitern des G.V.U. Bezirk Gänserndorf oder der Gemeinden eingesammelt und entsorgt werden. Wird ein Verursacher ausgeforscht, muss er nicht nur diese Arbeits- und Entsorgungskosten bezahlen, sondern auch eine Geldstrafe, die von der Bezirkshauptmannschaft ausgestellt wird.
"Wird nach dem NÖ Abfallwirtschafts-Gesetz gestraft, betragen die Höchststrafen bis zu 2.200 Euro. Bei erschwerenden Umständen, wie z.B. bei Wiederholungstätern, kann die Höchststrafe bis zu 21.800 Euro ausmachen", erklärt Patricia Halwachs von der BH Gänserndorf. Findet die illegale Müllablagerung in der freien Natur z.B. in einem Wald statt, kommt das NÖ Naturschutz-Gesetz zum Tragen. Hier liegt das Strafhöchstmaß bei 14.500 Euro.
Beobachtungen melden
Wenn Sie jemand beobachten, der Müll in der Natur ablädt, schreiben Sie sich bitte die Kennzeichennummer auf und melden Sie Ihre Beobachtungen sofort bei der nächsten Polizeidienststelle.