Der Gemeindeverband für Aufgaben des Umweltschutzes im Bezirk Gänserndorf übernimmt für mittlerweile 23 Mitgliedsgemeinden die Durchführung der Aufgaben im Bereich der Luftreinhaltung.
Mag. Malgorzata Chitta von der Abteilung Luftreinhaltung des G.V.U. ist unter anderem für die Evidenzhaltung von Daten und Terminen sowie die Erfassung und Auswertung von Prüfberichten im Rahmen der Heizungsüberprüfungen nach § 32 der NÖ Bauordnung zuständig.
Herbst ist idealer Zeitpunkt
Im Spätsommer - noch vor Beginn der Heizsaison - ist der ideale Zeitpunkt für eine Wartung der Heizungsanlage, bei der auch gleich die Heizungsüberprüfung nach § 32 der NÖ Bauordnung durchgeführt werden kann. Ein regelmäßiges Service dient nicht nur der Werterhaltung der Heizungsanlage, sondern spart auch Geld, da bei einer optimalen Einstellung des Brenners der Verbrauch verringert werden kann.
Zu einer Heizungsüberprüfung nach § 32 der NÖ Bauordnung ist jeder Heizungsbetreiber verpflichtet. Seit einiger Zeit neu ist, dass Zentralheizungsanlagen mit Heizkesseln von 6 - 50 kW nur mehr alle drei Jahre zu prüfen sind. Bei Heizkesseln über 50 kW bleibt der jährliche Prüfungsturnus unverändert.
Die Überprüfungen sind in dem gesetzlich vorgegebenem Prüfbericht zu dokumentieren. Der Prüfbericht über die periodische Überprüfung von Zentralheizungsanlagen mit Heizkesseln sind der Baubehörde binnen vier Wochen durch den Prüfer vorzulegen.